Mal ne andere Frage zwischendurch, wo kann man eigentlich heutzutage noch in Ruhe sein Auto von Hand waschen?
Autowäsche auf öffentlichen Straßen/Privatgrundstück usw...kleiner Überblick über die rechtliche Seite dieser Frage
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Bensenn -
5. Mai 2010 um 13:50 -
Geschlossen
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Ich denke wenn du eh trotzdem ein Shampoo einsetzt macht das nicht wirklich einen Unterschied ob es im Eimer/auf dem Auto schäumt. Wenn es den Boden erreicht ist es wohl eh kein fester Schaum mehr.
Es gibt auch Shampoos die von sich aus wohl schon keinen richtigen Schaum bilden. Zum Beispiel Petzoldts Waschversiegelung (keine eigene Erfahrung, aber immer so im entsprechenden Thread beschrieben).
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So...Dann ist aber auch bitte Schluss damit. Wenn es nicht erlaubt ist ist es nicht erlaubt.... Punkt.
Es gibt genügend alternativen wie zum Beispiel eine Trockenwäsche.... Darüber mal informieren und schon bist du legal unterwegs.
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Guten Tag zusammen
heute wende ich mich wegen einem sehr unschönen Thema an euch. Speziell geht es um die Autowäsche auf privatem Grundstücken. Ich hoffe, dass ich hier eventuell auf andere Leute treffe, die ebenfalls bereits rechtlich deswegen belangt wurden. Doch nun zum eigentlichen Vorfall:
Ich habe gestern mein Fahrzeug auf meinem privaten Grundstück auf einer sickerbaren Fläche gewaschen. Verwendet wurde zur Vorwäsche der SnowFoam aus dem Kärcher benutzt. Während des einschäumens musste ich feststellen, dass ein Nachbar von seinem Fenster mehrmals Videoaufnahmen/Fotos von mir mit seinem Smartphone erstellte. Kurz darauf versuchte ich mit dem Herrn erst einmal sachlich zu sprechen. Leider blockte er das Gespräch sofort mit der Aussage "Ich werde gegen Sie eine Anzeige erstatten." ab. Entsprechend der Aussagen anderer Nachbarn ist davon auszugehen, dass wirklich eine Anzeige erfolgt.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass in unserer Gemeinde die Autowäsche mit ph-neutralen, biologisch abbaubaren Mitteln erlaubt ist. In unserer Gemeinde existiert "nur" eine Verordnung, welches das Reinigen von Fahrzeugen auf der Straße verbietet. Durch Recherche in diesem Forum ist mir nun bekannt, dass das ganze wohl gegen das WHG verstößt. Dort werden ebenfalls sehr empfindliche Strafen - teilweise vier/fünfstellig - erwähnt.
Deshalb meine Fragen: Hatte bereits einer von euch in der Vergangenheit damit zu tun - ggf. sogar mit einer Anzeige?
Viele Grüße und ein schönes restliches Wochenende
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@Spintus leider ist die Frage sehr allgemein gehalten.
Da wir nicht wissen, wo du genau wohnst, wirst du auch keine Antwort bekommen.Die einfachste Lösung: Ruf bei DEINER Gemeinde an und erkundige dich, was du darfst und was nicht.
In meiner Gemeinde ist Autowäsche "geduldet" lt Aussage dieser.
Das Einzige, was verboten ist, ist Motorwäsche im Sinne von Motorraum fluten. -
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